der Münchner Hotel Verbund GmbH zur Vermittlung von Zimmern, Veranstaltungsräumlichkeiten
und dazu gehörenden, notwendigen und angebotenen Dienstleistungen. Die Münchner
Hotel Verbund GmbH ist ausschließlich Vermittler zwischen Angebot und Annahme
zweier übereinstimmender, mündlicher und/oder schriftlicher Willenserklärungen
und nicht Vertragspartner.
Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung werden dem Kunden/Gast die AGB zugänglich gemacht bzw. ausgehändigt und somit von diesem anerkannt. Sie dienen als Grundlage der Zusammenarbeit. Widerspricht der Kunde/Gast diesen AGB im Einzelnen oder Ganzen schriftlich, muss entsprechend eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
HOTELZIMMERBUCHUNG:
Grundsätzlich findet der Beherbergungsvertrag nach § 535 BGB Anwendung.
Danach hat das Hotel/Vertragspartner die vereinbarten Leistungen wie Hotelzimmer,
Räume, Flächen oder sonstige Leistungen während der Mietzeit
zur Verfügung zu stellen. Der Kunde/Gast hingegen ist zur Entrichtung
des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald
die vereinbarten Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage
aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden sind.
Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht und kann von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf "Stornierung" einer Buchung. Die bestellten und vom Hotel/Vertragspartner bereit gehaltenen Hotelzimmer/Leistungen sind entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen, selbst dann, wenn das Hotelzimmer/die Leistungen aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Nicht angefallene Betriebskosten werden anspruchsmindernd angerechnet. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Buchenden/Kunden und dem von ihm gebuchten Hotel/Vertragspartner.
LEISTUNGEN - GEBÜHREN:
Die Bearbeitung einer Buchungsanfrage für Hotelzimmer erfolgt kostenlos.
Die Ausarbeitung von Kongressbuchungen (Zimmer und/oder Räume), Programmen,
Events sowie Veranstaltungen aller Art wird gesondert behandelt und ist honorarpflichtig.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Art und dem Umfang der zu
erbringenden Dienstleistungen und wird schriftlich vereinbart.
Für alle Buchungen und Änderungen erfolgt eine schriftliche Preis- und Leistungsbestätigung. Die vereinbarten Preise können sich verändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer vornimmt und das Hotel/Vertragspartner dem zustimmt. Ändert sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche MwSt., so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend.
Bei Buchungen kann die volle Vorauszahlung, jedoch mindestens 20% des Rechnungsbetrages zur sofortigen Zahlung fällig gestellt werden (Zahlungen aus dem Ausland zzgl. € 25,00 Bankgebühren). Anderslautende Vereinbarungen sind möglich, müssen jedoch schriftlich getroffen werden.
Gruppenpreise werden ab 20 Personen gewährt, sofern keine Sonderregelung getroffen wurde. Grundsätzlich jedoch nur außerhalb von Messen und Oktoberfest.
Optionen für Anfragen, Buchungen und Stornierungen können individuell vereinbart werden. Eine grundsätzliche Regelung liegt nicht vor.
RÜCKTRITT-STORNIERUNG - BUCHUNG:
Buchungsänderungen in Form einer Umsatzmaximierung sind kostenfrei. Bei
Buchungsänderungen in Form einer Umsatzminimierung ist die erste Änderung
kostenfrei. Alle weiteren Änderungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr
von jeweils € 25,00 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Bei Nichtinanspruchnahme
der bestätigten und vereinbarten Leistungen, gleich welcher
Art, ist die Münchner Hotel Verbund GmbH berechtigt, 15 % vom
Gesamtrechnungsbetrag, jedoch mindestens € 50,00 zzgl. MwSt.
als Bearbeitungsgebühr sofort geltend zu machen.
Bei Gruppen 8 %, jedoch mindestens € 100,00 zzgl. MwSt.
Der Gast/Kunde verpflichtet sich, die vorgegebenen Fristen, insbesondere für Optionen, Bestätigungen, Rückmeldungen und Zahlungen zu beachten und einzuhalten. Sollte dieses nicht der Fall sein, so können alle Ansprüche des Kunden/Bestellers als Nichtinanspruchnahme betrachtet und auch so behandelt werden.
Über die Münchner
Hotel Verbund GmbH bestellte Eintrittskarten, gleich welcher Art,
werden nicht zurückgenommen und nicht vergütet.
Bei Nichtinanspruchnahme oder nur teilweiser Inanspruchnahme von bei der Münchner
Hotel Verbund GmbH bestellten Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen
Vertragspartners/Veranstalters.
MÄNGEL - HAFTUNG:
Für die Objektangaben und Beschreibungen wird keine Haftung übernommen,
da diese den Vorgaben und der Selbsteinschätzung des Hotels/Vertragspartners
entnommen wurden. Ansprüche aufgrund von Mängeln sind sofort beim
Hotel/Vertragspartner geltend zu machen. Für nicht vorgetragene Mängel
kann kein Ersatz beim Hotel/Vertragspartner beansprucht werden.
Die Münchner Hotel Verbund GmbH behält sich das Recht vor, im Falle eines Systemfehlers, bei Überbuchung, technischen Gründen oder anderen Missverständnissen ein gleichwertiges, anderes Hotel zu buchen. Eine schriftliche Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall.
Sofern sich ein Rechenfehler ergibt, oder die Buchungsbestätigung einen Zahlendreher enthält, ist der Gast/Kunde verpflichtet, den sich logisch und rechnerisch richtig ergebenden Betrag zu zahlen.
Die Münchner Hotel Verbund GmbH arbeitet mit Hotels und Veranstaltungsraumvermietern in und um München sowie ganz Bayern zusammen. Es werden deren Preise und Angaben verwendet. Im Allgemeinen enthalten die Preise Bedienungsgeld und die gesetzliche MwSt. Es kann durchaus vorkommen, dass das Frühstück extra berechnet wird, was jedoch bekannt gegeben wird. Für den Aufenthalt im Hotel/Erfüllungsort, treten verbindlich die dort zutreffenden Geschäftsbedingungen/Hausordnung in Kraft.
EMPFEHLUNG - NOTWENDIGKEITEN - HINWEIS:
Um Missverständnisse zu vermeiden, haben alle Änderungen, Absprachen
und Ergänzungen schriftlich an die Münchner Hotel Verbund GmbH zu
erfolgen. Bei Nebenabsprachen, die vom Kunden/Gast mit dem Hotel/Vertragspartner
direkt getroffen werden, kann keine Garantie für die Richtigkeit der vereinbarten
Buchung übernommen werden. Nebenabsprachen und Sonderwünsche sind
grundsätzlich schriftlich zu bestätigen. Wir empfehlen in jedem Fall
den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, z.B. bei der Europäischen
Reiseversicherung. Formulare sind über den Münchner Hotel Verbund
erhältlich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. AGB des Kunden können nur Anwendung finden, wenn dieses vorher schriftlich vereinbart wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist München. Bei Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand 15.11.2002
Alle vorangegangen AGB verlieren mit dieser Ausgabe ihre Gültigkeit.
Gez. Münchner Hotel Verbund GmbH
